Heilpraktiker können im Gegensatz zu den Ärzten nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Für die erbrachten Leistungen erstellen Heilpraktiker eine Rechnung nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Als Leistungs- und Rechnungsempfänger sind Sie für das Honorar zahlungspflichtig, unabhängig von einem Erstattungsanspruch durch Ihre Versicherung. Auf die Höhe der Erstattung haben Heilpraktiker generell keinen Einfluss.

Private Krankenversicherungen erstatten Leistungen von Heilpraktikern. Die Erstattung kann ganz, teilweise oder bis zu einem bestimmten Jahreslimit erfolgen.

Auch Beihilfeberechtigte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Beihilfe für Heilpraktikerleistungen. Die Beihilfebeträge können jedoch unter Umständen unter den Mindestsätzen des GebüH liegen.

Nicht nachvollziehbar, aber leider noch immer die bittere Realität:
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Regelfall keine Heilpraktikerleistungen. Für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse besteht jedoch die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die Heilpraktikerleistungen beinhaltet. Mit dieser privaten Zusatzversicherung werden die Heilpraktikergebühren dann ebenfalls ganz, teilweise oder bis zu einem bestimmten Jahreslimit erstattet.

Grundsätzlich ist jeder Heilpraktiker in der Entscheidung zur Höhe seines Honorars frei.

Je nach Verfahren veranschlage ich für eine halbstündige Therapie- oder Beratungszeit

zwischen 35 und 45 Euro, 

demnach für eine Stunde zwischen 70 und 90 Euro.

Nach dem Erstgespräch und der gemeinsamen Erstellung einer Therapiestrategie kann dann der genaue Kostenaufwand genannt werden.

 

Fest vereinbarte Termine, die ohne Absage nicht wahrgenommen wurden, werden von uns anschließend voll berechnet.